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BEW-Förderung für kalte Nahwärmenetze (Anergienetze)

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist das zentrale Förderprogramm für Wärmenetze in Deutschland. Auf dieser Seite finden Sie grundlegende Informationen zur BEW und insbesondere zur Förderung von kalten Nahwärmenetzen (Anergienetzen) mit Hilfe des BEW. Hinweis: Die Richtlinie unterliegt immer wieder Änderungen. Für rechtsverbindliche Informationen sei auf den Wortlaut der BEW-Richtlinie verwiesen.

Was umfasst die BEW-Förderung?

Das BEW besteht aus drei Fördermodulen:

  • Modul 1: Transformationspläne & Machbarkeitsstudien
  • Modul 2: Systemische Förderung (Investitions- und Betriebskostenförderung)
  • Modul 3: Einzelmaßnahmen

Das 1. Modul (Transformationspläne & Machbarkeitsstudien) umfasst die Förderung zur Erstellung von Transformationsplänen bestehender Wärmenetze und Machbarkeitsstudien zur Errichtung von (zu mind. 75 %) durch erneuerbare Wärmequellen und Abwärme gespeiste Neubau-Wärmenetze. Die maximale Förderung beträgt hierbei 50 % der förderfähigen Kosten (maximal 600.000 Euro). Das 2. Modul (Systemische Förderung) fördert Investitionen und auch Betriebskosten. Die maximale Förderung beträgt 40 % der förderfähiger Investitionskosten. Förderwürdig sind Wärmenetze, welche zu mindestens 75 % mit erneuerbarer Wärme gespeist werden. Hierbei ist wichtig zu wissen, welche Wärmequellen/-erzeuger als erneuerbar gelten: Grundsätzlich gilt Wärme aus Wärmepumpen als 100 % erneuerbare Wärme. Dies gilt auch, wenn die Wärmepumpe mit (teilweise fossilem) Netzstrom betrieben wird. Wärmepumpen können dabei als Wärmequellen Umweltwärme (z. B. Außenluft, Oberflächengewässer, Abwasser, tiefe und oberflächennahe Geothermie, etc.) nutzen. Ebenso gilt Wärme aus Solarthermie-Anlagen (sowie hybriden PVT-Anlagen) als erneuerbar. Abwärme gilt ebenfalls als erneuerbare Wärmequelle, jedoch nur wenn sie aus anderen unvermeidbaren Prozessen stammt. Dies bedeutet, dass Wärme aus Kraftwärme-Kopplung (KWK), also bspw. Blockheizkraftwerken, nicht als erneuerbar gilt. Wärme aus Biogas-Verbrennung ist keine erneuerbare Wärme nach der BEW. Biogaskessel gelten als fossile Anlagen, es sei denn, Biogas würde im Quartier selber erzeugt. Wärme aus Tiefengeothermie gilt ebenfalls als erneuerbar. Power-to-heat (also direktelektrische Wärmeerzeuger wie Elektrodenkessel) gelten als erneuerbar, sofern sie netzdienlich betrieben werden. Die Vorlauftemperatur des Wärmenetzes darf für eine Förderung 95 °C nicht überschreiten.

Nach der BEW sind auch Netzerweiterungen förderfähig, also zum Beispiel die thermische Nachnutzung des Rücklaufs eines Wärmenetzes für ein Niedertemperaturnetz oder kaltes Wärmenetz. Auch können BEW und BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) grundsätzlich gleichzeitig genutzt werden. So kann beispielsweise bei einem kalten Nahwärmenetz, die Quelle, das Wärmenetz und die dezentralen Wärmepumpen über das BEW gefördert werden und das BEG wird zur Förderung des Gebäudes genutzt. Ein grundlegender Vorteil der BEW ist, dass die Förderung mit der erteilten Bewilligung gesichert ist und damit fest eingeplant werden kann. Sie hängt dann nicht mehr von zukünftigen politischen Entwicklungen ab. Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände sowie eingetragene Vereine und Genossenschaften.

Welche Unterschiede bestehen beim BEW im Vergleich zum Vorgänger-Förderprogramm (Wärmenetze 4.0)?

Die BEW ist der Nachfolger des Wärmenetze 4.0-Förderprogramms (WN4.0). Viele Richtlinien wurden übernommen, jedoch gibt es auch einige neue Regelungen zu beachten: Im Unterschied zur WN4.0-Förderung gibt es kein Mengenkriterium für die Mindestmenge abzunehmender Wärme im Quartier (früher: 1000 MWh/Jahr im Quartier). Gefördert werden Wärmenetze mit einer Mindestanzahl angeschlossener Gebäude von 17 oder alternativ mindestens 101 Wohneinheiten. Wärmenetze mit 16 oder weniger Gebäuden können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden. Neu in der BEW ist ferner, dass für jedes Wärmenetz ein Transformationspfad bis zur Emissionsneutralität im Jahr 2045 vorgedacht und konkret beschrieben werden muss. Fossile Wärmeerzeuger sind im Gegensatz zum Vorgängerprogramm nicht mehr förderfähig, auch wenn das Gesamtsystem förderfähig ist. Das BEW verfügt nun auch über eine Betriebskostenförderung für Anlagen, welche erneuerbare Wärme bereitstellen (v.a. Wärmepumpen und Solarthermie).

Werden kalte Nahwärmenetze nach dem BEW gefördert?

Ja, kalte Nahwärmenetze können durch die BEW-Förderung gefördert werden. Zu beachten ist jedoch, dass sich die dezentralen Wärmepumpen in den Gebäuden im Eigentum des Wärmenetzbetreibers befinden müssen. Wenn die dezentralen Wärmepumpen sich nicht im Eigentum des Wärmenetzbetreibers befinden, ist das gesamte System nicht förderfähig. Eine praktikable Lösung ist daher, dass der Wärmenetzbetreiber zunächst die Investition der dezentralen Wärmepumpen übernimmt und nach einer gewissen Zeit diese in das Eigentum des Gebäudeeigentümers übergehen. Der Eigentumsübergang kann beispielsweise nach 10 Jahren erfolgen. Hintergrund, warum die dezentralen Gebäudewärmepumpen im Besitz des Wärmenetzbetreibers sein müssen, ist, dass vom BEW nur Systeme gefördert werden, welche direkt nutzbare Wärme bereitstellen. Das kalte Nahwärmenetz stellt jedoch grundsätzlich den Gebäuden nur Niedertemperaturwärme (also Anergie) zur Verfügung, welche noch nicht direkt genutzt werden kann. Das zu fördernde Gesamtsystem muss daher die dezentralen Wärmepumpen mitumfassen. Da der Netzbetreiber den Förderantrag stellt, muss dieser auch die Anschaffung der dezentralen Wärmepumpen tätigen.

Das nPro-Tool wurde speziell für die Planung von kalten Nahwärmenetzen entwickelt.

Betriebskostenförderung

Die Betriebskostenförderung wurde im neuen BEW als neues Element mitaufgenommen: Ziel der Betriebskostenförderung ist es, Anlagen zu fördern, welche erneuerbare Wärme bereitstellen, jedoch gegenüber koventionellen, fossilen Wärmeerzeugern (BHKW, Kessel) eine schlechtere Wirtschaftlichkeit aufweisen. Die Förderung über die Betriebskostenförderung kann für 10 Jahre beantragt werden. Solarthermieanlagen, die in Wärmenetze einspeisen, werden mit 1 ct/kWh gefördert. Wärmepumpen, welche in ein Wärmenetz einspeisen (also keine Gebäudewärmepumpen bei kalten Nahwärmenetzen), werden abhängig von dem SCOP gefördert: $$ \left[ 5,5 \frac{ct}{kWh} - (6,8 - \frac{17}{SCOP}) \cdot 0,75 \frac{ct}{kWh} \right] \cdot \left( \frac{SCOP}{SCOP - 1} \right)$$ wobei die Betriebskostenförderung auf einen Maximalbetrag von 9,2 ct/kWh begrenzt ist. Die Energieeinheit kWh bezieht sich hierbei auf die von der Wärmepumpe genutzte Umgebungswärme bzw. Abwärme.
Für den Anteil der Wärme, der mit Strom aus erneuerbaren Energieanlagen ohne Netzdurchleitung erzeugt wird, beträgt die Betriebskostenförderung $$ 3 \frac{ct}{kWh} - \left( \frac{8}{2,5} - \frac{8}{SCOP} \right) \cdot 0,75 \frac{ct}{kWh} $$ wobei die maximale Förderung auf 3 ct/kWh begrenzt ist.

Darüber hinaus werden hybride Solarthermie-Anlagen, also beispielsweise PVT-Kollektoren gefördert.

Quellen

  1. Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze "BEW", Stand 01.08.2022
  2. Erläuterungen zur Novellierung des BEW und BEG
  3. Erläuterungen zu Förderrichtlinien des BEW

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